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Kennzeichnung, Hinweisschilder Videoüberwachung
Produktübersicht Schilder Videoüberwachung
Korrekte Beschilderung und Kenntlichmachung videoüberwachter Bereiche und Gebäude
Die korrekte Beschilderung und Kenntlichmachung videoüberwachter Bereiche und Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Dies umfasst sowohl nationale Regelungen als auch internationale Standards, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Die Beschilderung dient nicht nur der Transparenz und Information der betroffenen Personen, sondern hilft auch, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Umgang mit Überwachungstechnologien zu stärken.
Rechtliche Grundlagen
Die DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, hat den Datenschutz in der EU vereinheitlicht und strengere Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt. Artikel 13 DSGVO verlangt, dass Personen, deren Daten erfasst werden, über die Datenerfassung informiert werden. Dies schließt die Überwachung durch Videoüberwachungssysteme mit ein. Die Kenntlichmachung von videoüberwachten Bereichen durch Hinweisschilder ist somit ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der DSGVO. Anforderungen an die Beschilderung
Die Beschilderung muss bestimmte Informationen enthalten, um DSGVO-konform zu sein. Dazu gehören:
- Der Hinweis, dass der Bereich videoüberwacht wird.
- Der Name oder die Bezeichnung des Verantwortlichen für die Videoüberwachung, inklusive Kontaktinformationen.
- Der Zweck der Überwachung, beispielsweise zur Gewährleistung der Sicherheit.
- Ein Verweis darauf, wo man weitere Informationen zur Videoüberwachung und zu den Rechten der Betroffenen finden kann, z.B. eine Webseite.
Die Schilder müssen gut sichtbar und leicht lesbar am Eingang zu oder innerhalb des überwachten Bereichs platziert werden, sodass Personen, bevor sie den überwachten Bereich betreten, deutlich auf die Überwachung hingewiesen werden.
DIN-Normen
In Deutschland und anderen Ländern existieren zusätzlich spezifische Normen, die Anforderungen an die Gestaltung und Platzierung von Hinweisschildern zu Videoüberwachung definieren. Die DIN EN 50132-7 ist beispielsweise eine Norm für Videosysteme zu Überwachungszwecken, die auch Anforderungen an die Kennzeichnung überwachter Bereiche enthält. Diese Normen ergänzen die gesetzlichen Vorgaben und bieten einen Rahmen für die technische Umsetzung der Beschilderung.
Praktische Umsetzung
Bei der praktischen Umsetzung der Beschilderung sollte darauf geachtet werden, dass die Hinweisschilder:
- An allen Zugängen zu dem videoüberwachten Bereich angebracht sind.
- In einer Höhe und Größe, die eine gute Sichtbarkeit gewährleisten.
- Dauerhaft und wetterbeständig sind, um eine langfristige Kennzeichnung zu sichern.
- Regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und die Schilder in gutem Zustand sind.
Fazit
Die korrekte Beschilderung und Kenntlichmachung videoüberwachter Bereiche und Gebäude ist ein kritischer Aspekt des Datenschutzes und der Rechtskonformität. Sie dient nicht nur der Information und dem Schutz der Rechte betroffener Personen, sondern unterstützt auch Unternehmen und Organisationen dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren. Die Einhaltung der DSGVO und relevanter Normen wie der DIN EN 50132-7 ist dabei essenziell.