Kabelprüfplaketten

Produktübersicht Kabelprüfplaketten

Kabelprüfplakette | zur Selbstbeschriftung
Kabelprüfplakette | zur Selbstbeschriftung PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0924
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Jahresplakette
Kabelprüfplakette | Jahresplakette PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.3700
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0881
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0876
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Geprüft nach DGUV Vorschrift 3
Kabelprüfplakette | Geprüft nach DGUV Vorschrift 3 PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.C3525
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Geprüft nach ... DGUV V
Kabelprüfplakette | Geprüft nach ... DGUV V PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.C3510
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Geprüft nach ... DGUV V
Kabelprüfplakette | Geprüft nach ... DGUV V 0709 PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.C3515
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Geprüft nach DGUV Vorschrift 3
Kabelprüfplakette | Geprüft nach DGUV Vorschrift 3 PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 5,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.C3520
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | zur Selbstbeschriftung
Kabelprüfplakette | zur Selbstbeschriftung PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0933
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Jahresplakette
Kabelprüfplakette | Jahresplakette PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.3706
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0884
Lieferzeit Werktage
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin
Kabelprüfplakette | Nächster Prüftermin PVC-Folie, selbstklebend
Folie Bogen | 10,0 cm x 2,0 cm
Art.-Nr. 30.0879
Lieferzeit Werktage

Kabelprüfplaketten zur Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel, insbesondere von Kabeln und elektrischen Geräten

Eine Kabelprüfplakette mit der Aufschrift „Geprüft nach DGUV, Nächster Prüftermin“ ist ein wesentliches Instrument im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und Gesundheitsschutzvorschriften in Deutschland. Diese Plaketten dienen der Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel, insbesondere von Kabeln und elektrischen Geräten, die einer regelmäßigen Prüfung unterliegen. Die Prüfung und die anschließende Kennzeichnung mit einer Prüfplakette basieren auf den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben wird.

Die DGUV Vorschrift 3, ehemals bekannt als BGV A3, ist eine der zentralen Vorschriften im Bereich des elektrischen Sicherheitsmanagements. Sie regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und stellt sicher, dass diese den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Ziel ist es, Unfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, die durch fehlerhafte oder mangelhaft gewartete elektrische Geräte und Anlagen entstehen können.

Wichtigkeit der Kabelprüfplaketten

Die Anbringung einer Kabelprüfplakette signalisiert, dass das gekennzeichnete Kabel oder Gerät einer Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung unterzogen wurde und zum Zeitpunkt der Prüfung den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprach. Die Plakette trägt in der Regel folgende Informationen:

  • Die Aussage „Geprüft nach DGUV“ weist darauf hin, dass die Prüfung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wurde.
  • Der „Nächste Prüftermin“ gibt an, bis wann das Betriebsmittel spätestens erneut geprüft werden muss. Dies dient als direkte Erinnerungshilfe für den Verantwortlichen, um die Einhaltung der Prüffristen sicherzustellen.

 


Durchführung der Prüfungen

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Dies kann ein intern ausgebildeter Mitarbeiter sein oder ein externer Dienstleister, der über die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Die Prüfung umfasst in der Regel:

 

  1. Sichtprüfung: Überprüfung auf offensichtliche Schäden oder Abnutzungserscheinungen.
  2. Messprüfung: Überprüfung der Schutzmaßnahmen und elektrischen Werte, wie z.B. der Isolationswiderstand.
  3. Funktionsprüfung: Sicherstellung, dass das Gerät oder Kabel ordnungsgemäß funktioniert.

 


Dokumentation und Verwaltung

Neben der Anbringung der Kabelprüfplakette ist die Dokumentation der Prüfergebnisse ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen und müssen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder im Schadensfall vorgelegt werden können. Die Dokumentation sollte folgende Informationen enthalten:

 

  • Datum der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Identifikation des geprüften Betriebsmittels
  • Nächster Prüftermin
  • Unterschrift der prüfenden Person

 


Fazit

Kabelprüfplaketten, die den Hinweis „Geprüft nach DGUV, Nächster Prüftermin“ tragen, sind ein unverzichtbares Element für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie gewährleisten, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften instand gehalten werden. Durch die Einhaltung dieser Prüfvorschriften können Unternehmen nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen, sondern auch Haftungsrisiken minimieren.