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Fluchtwegschilder normgerecht, Rettungszeichen nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - BGV A8
Produktübersicht Fluchtwegschilder nach Norm
Normgerechte Kennzeichnung von Notausgängen und Fluchtwegen mit Fluchtwegschildern und Rettungsschildern
Fluchtwegschilder spielen eine entscheidende Rolle in der Sicherheitskennzeichnung von Gebäuden und Anlagen, indem sie im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung unterstützen. Die normgerechte Kennzeichnung dieser Schilder wird durch eine Reihe von Regelwerken und Normen vorgeschrieben, zu denen die Arbeitsstättenregel ASR A1.3, die DIN EN ISO 7010 und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A8 gehören. Diese Normen und Vorschriften legen fest, wie Rettungszeichen, Rettungswegschilder und Notausgangsschilder zu gestalten und anzubringen sind, um eine effektive Orientierung und Leitung der Personen zu den Notausgängen und Fluchtwegen zu gewährleisten.
ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
Die ASR A1.3 (Arbeitsstättenregel) und die DIN EN ISO 7010 sind harmonisierte Normen, die die Anforderungen an die Gestaltung und Anbringung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz definieren. Diese Normen schreiben vor, dass Rettungszeichen, zu denen auch Rettungsweg- und Notausgangsschilder zählen, einheitlich in einem grünen Farbton gehalten sein müssen, der eine schnelle Erkennbarkeit gewährleistet. Das grüne Farbschema signalisiert Sicherheit und ist international als Farbe für Flucht- und Rettungswege anerkannt.
BGV A8
Die BGV A8 (früher bekannt als VBG 125) ist eine von den Berufsgenossenschaften herausgegebene Vorschrift, die speziell die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz regelt. Auch wenn sie durch die ASR A1.3 und die DIN EN ISO 7010 in vielen Bereichen ersetzt wurde, bietet sie immer noch wichtige Richtlinien für die Kennzeichnung von Notausgängen und Fluchtwegen.
Kennzeichnung und Anforderungen
Notausgänge und Fluchtwege müssen deutlich sichtbar und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Die Schilder sollten so platziert werden, dass sie auch bei Ausfall der regulären Beleuchtung, beispielsweise durch eine Notbeleuchtung oder durch nachleuchtende Materialien, erkennbar bleiben. Nachleuchtende Schilder speichern Lichtenergie und leuchten im Dunkeln nach, was sie zu einer wichtigen Komponente in der Sicherheitskennzeichnung macht, insbesondere in Bereichen, die komplett ohne natürliche Lichtquellen sind.
Unterstützende Sicherheitskennzeichnungen
Neben den grundlegenden Rettungs- und Notausgangsschildern können weitere unterstützende Sicherheitskennzeichnungen notwendig sein, um die Orientierung zu verbessern und spezifische Flucht- und Rettungswege auszuweisen. Dazu gehören Richtungsangaben, Hinweise auf Treppen und Rampen, sowie Kennzeichnungen für besondere Gefahrenbereiche. Die Verwendung von Bodenmarkierungen und leitenden Systemen kann ebenfalls die Evakuierungseffizienz erhöhen.
Zusammenfassung
Die normgerechte Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und BGV A8 ist entscheidend für die Sicherheit in Gebäuden und Anlagen. Ein einheitliches System aus grün gekennzeichneten Rettungszeichen, ergänzt durch nachleuchtende und unterstützende Sicherheitskennzeichnungen, trägt wesentlich dazu bei, im Notfall eine schnelle und geordnete Evakuierung zu ermöglichen. Unternehmen und Betreiber von öffentlichen Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Sicherheitskennzeichnungen diesen Normen entsprechen, um nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch die Sicherheit aller Personen im Gebäude zu gewährleisten.