Verbotsschilder Rauchverbot

Produktübersicht Verbotsschilder Rauchverbot

Verbots-Kombischild im Querformat | Rauchen verboten
Verbots-Kombischild im Querformat | Rauchen verboten 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Hart-PVC | 30,0 cm x 20,0 cm
Art.-Nr. 43.A6034
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen gestattet
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen gestattet PVC-Folie, selbstklebend
Folie | 7,0 cm x 7,0 cm
Art.-Nr. 21.5093
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Ab hier Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Ab hier Rauchen verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 30,0 cm x 20,0 cm
Art.-Nr. 11.5078
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Folie | 7,0 cm x 7,0 cm
Art.-Nr. 21.5066
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten PVC-Folie, selbstklebend
Folie | 25,0 cm x 7,0 cm
Art.-Nr. 21.5071
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten PVC-Folie, weiß, selbstklebend
Folie | 20,0 cm
Art.-Nr. 21.1196
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten PVC-Folie, weiß, selbstklebend
Folie | 20,0 cm
Art.-Nr. 21.1199
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 30,0 cm x 20,0 cm
Art.-Nr. 11.5082
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer und Rauchen polizeilich verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer und Rauchen polizeilich verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 40,0 cm x 25,0 cm
Art.-Nr. 11.5084
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefahr! Rauchen, offenes Licht und Feuer
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefahr! Rauchen, offenes Licht und Feuer Aluminium geprägt
Alu geprägt | 30,0 cm x 20,0 cm
Art.-Nr. 11.5838
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Batterieraum Umgang mit Feuer, offenem Licht
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Batterieraum Umgang mit Feuer, offenem Licht 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Polystyrol | 40,0 cm x 25,0 cm
Art.-Nr. 41.D9065
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Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefahr! Feuer, offenes Licht und Rauchen
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefahr! Feuer, offenes Licht und Rauchen 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Polystyrol | 40,0 cm x 25,0 cm
Art.-Nr. 41.5839
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuergefährdeter Raum, Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuergefährdeter Raum, Rauchen verboten 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Polystyrol | 40,0 cm x 25,0 cm
Art.-Nr. 41.D9060
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefährdeter Raum, Rauchen verboten,
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Explosionsgefährdeter Raum, Rauchen verboten, 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Polystyrol | 40,0 cm x 25,0 cm
Art.-Nr. 41.D9050
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 25,0 cm x 7,0 cm
Art.-Nr. 11.5071
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten 1,0 mm Kunststoff (Hart-PVC)
Polystyrol | 25,0 cm x 15,0 cm
Art.-Nr. 41.0575
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 30,0 cm x 20,0 cm
Art.-Nr. 11.5072
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Rauchen verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 31,5 cm
Art.-Nr. 11.1197
Lieferzeit Werktage
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Aluminium geprägt
Alu geprägt | 31,5 cm
Art.-Nr. 11.1200
Lieferzeit Werktage

Rauchverbotsschilder spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Rauchverbote

Die Debatte um Rauchverbote und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen sind in Deutschland, wie auch weltweit, ein zentrales Thema im öffentlichen Gesundheitswesen. Die Einführung von Rauchverbotschildern in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und anderen Einrichtungen spiegelt den wachsenden gesellschaftlichen Konsens wider, dass Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Schäden des Passivrauchens ergriffen werden müssen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Bedeutung von Rauchverbotsschildern, die rechtlichen Grundlagen des Rauchverbots in Deutschland und die Kennzeichnung von Raucherzonen.

Bedeutung von Rauchverbotsschildern

Rauchverbotsschilder spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Rauchverbote. Sie dienen nicht nur als visuelle Erinnerung und Warnung, dass das Rauchen in bestimmten Bereichen nicht gestattet ist, sondern auch als rechtliche Absicherung für die Betreiber der jeweiligen Einrichtungen. Durch die deutliche Kennzeichnung von Nichtraucherbereichen mit Rauchverbotsschildern wird die Einhaltung der Rauchverbote erleichtert und die gesundheitlichen Risiken für Nichtraucher reduziert.

Kennzeichnung von Raucherzonen

Neben den Rauchverbotsschildern gibt es auch Schilder, die speziell zur Kennzeichnung von Raucherzonen dienen. Diese Schilder ermöglichen es, bestimmte Bereiche für Raucher auszuweisen, in denen das Rauchen erlaubt ist. Dadurch wird einerseits den Bedürfnissen der Raucher Rechnung getragen, andererseits aber auch sichergestellt, dass Nichtraucher nicht dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Die klare Kennzeichnung von Raucherzonen hilft, Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu vermeiden und sorgt für ein harmonisches Miteinander in öffentlichen Räumen.

Rauchverbote in Deutschland

Die rechtliche Grundlage für die Einführung von Rauchverboten in Deutschland bildet die WHO-Tabakrahmenkonvention vom 27. Februar 2005, die Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Tabakabhängigkeit und des Passivrauchens umzusetzen. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen erfolgt auf Bundes- und Länderebene mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Reichweiten.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden beispielsweise vergleichsweise strenge Rauchverbote in geschlossenen öffentlichen Räumen eingeführt. Diese Verbote gelten als wegweisend und könnten ein Modell für weitere Bundesländer darstellen. Seit Juli 2008 existieren in allen Bundesländern Rauchverbote, die sich auf verschiedene Bereiche wie Verkehrsmittel, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Arbeitsplätze und teilweise sogar auf Mietwohnungen erstrecken. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Nichtraucher vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens.

Fazit

Die Einführung von Rauchverboten und die damit verbundene Pflicht zur Anbringung von Rauchverbotsschildern sind ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheitspolitik in Deutschland. Die klare Kennzeichnung von Nichtraucher- und Raucherzonen trägt maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken des Rauchens zu schärfen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Gesundheit der Nichtraucher geschützt, sondern auch ein Beitrag zur Verringerung der Tabakabhängigkeit in der Gesellschaft geleistet.