Verkehrskennzeichnung - praxisbewährt sowie gemäß StVO

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Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot VZ: 283
Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot VZ: 283 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5708
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Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Mitte VZ: 283-30
Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Mitte VZ: 283-30 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5712
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Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Mitte VZ: 283-30
Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Mitte VZ: 283-30 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5711
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Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 283-10
Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 283-10 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5709
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Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 283-10
Verkehrsschild | Absolutes Haltverbot Anfang / Ende VZ: 283-10 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5710
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Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot  VZ: 286
Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot VZ: 286 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5701
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Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot  VZ: 286
Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot VZ: 286 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5702
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Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot Mitte VZ: 286-30
Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot Mitte VZ: 286-30 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5706
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Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot Mitte VZ: 286-30
Verkehrsschild | Eingeschränktes Haltverbot Mitte VZ: 286-30 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
Art.-Nr. 53.5705
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Verkehrsschild | Stoppschild - Halt! Vorfahrt gewähren VZ: 206
Verkehrsschild | Stoppschild - Halt! Vorfahrt gewähren VZ: 206 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
90,0 cm | 90,0 cm
Art.-Nr. 57.5910
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Verkehrsschild | Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs VZ: 325.1
Verkehrsschild | Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs VZ: 325.1
90,0 cm | 60,0 cm
Art.-Nr. 53.6174
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Verkehrsschild | Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs VZ: 325.2
Verkehrsschild | Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs VZ: 325.2
90,0 cm | 60,0 cm
Art.-Nr. 53.6175
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Verkehrsschild | Einbahnstraße linksweisend VZ: 220-10
Verkehrsschild | Einbahnstraße linksweisend VZ: 220-10 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
80,0 cm | 30,0 cm
Art.-Nr. 53.5937
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Verkehrsschild | Einbahnstraße rechtsweisend VZ: 220-20
Verkehrsschild | Einbahnstraße rechtsweisend VZ: 220-20 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
80,0 cm | 30,0 cm
Art.-Nr. 53.5938
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Verkehrsschild | Vorfahrtstraße VZ: 306
Verkehrsschild | Vorfahrtstraße VZ: 306
42,0 cm | 42,0 cm
Art.-Nr. 53.6140
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Verkehrsschild | Sackgasse VZ: 357
Verkehrsschild | Sackgasse VZ: 357 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
42,0 cm | 42,0 cm
Art.-Nr. 53.6046
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Verkehrsschild | Parkplatz VZ: 314
Verkehrsschild | Parkplatz VZ: 314 Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
42,0 cm | 42,0 cm
Art.-Nr. 53.5907
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Verkehrsschild | Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Verkehrsschild | Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt Aluminium, Typ1, retroreflektierend ausgerüstet
42,0 cm | 31,5 cm
Art.-Nr. 53.6050
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Verkehrskennzeichnung und Verkehrsschilder

Verkehrskennzeichnung spielt eine entscheidende Rolle im Straßenverkehr, indem sie für Orientierung, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgt und vor potenziellen Gefahren warnt. Sie umfasst ein breites Spektrum an Einrichtungen und Methoden, die sowohl fest installiert als auch flexibel eingesetzt werden können. Diese Kennzeichnungen sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den Straßen unerlässlich und folgen spezifischen gesetzlichen Vorschriften, um ihre Effektivität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Fest installierte Verkehrseinrichtungen, wie Verkehrsschilder und Verkehrsspiegel, sind allgegenwärtige Elemente der Verkehrskennzeichnung. Sie bieten dauerhafte Hinweise oder Warnungen, die auf spezifische Verkehrsregeln oder -bedingungen hinweisen. Flexible Lösungen wie Leitkegel werden dagegen temporär eingesetzt, um auf vorübergehende Situationen wie Baustellen oder Unfallorte aufmerksam zu machen.

Verkehrsschilder sind ein zentrales Element der Verkehrskennzeichnung. Sie lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: Betriebskennzeichnung und Kennzeichnung gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Betriebskennzeichnung dient der internen Orientierung und Sicherheit innerhalb von Betriebsgeländen oder privaten Arealen. Diese Art von Verkehrsschildern weist beispielsweise Lieferanten den Weg zur Warenannahme oder informiert über besondere Verhaltensregeln auf dem Gelände, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Anforderungen an Betriebskennzeichnung sind weniger streng als die für öffentliche Straßenverkehrszeichen, da sie primär auf privatem Grund angewendet wird und spezifische interne Abläufe unterstützt.

Verkehrsschilder gemäß StVO müssen dagegen strengen Anforderungen genügen. Diese Schilder sind für den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert und müssen daher einheitlichen Standards hinsichtlich Material, Größe, Reflektionsvermögen und Farbgebung entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist essenziell, um eine hohe Sichtbarkeit und Verständlichkeit der Schilder unter verschiedenen Bedingungen und zu jeder Tageszeit zu gewährleisten. Mindestanforderungen an das Material, insbesondere bezüglich der Rückstrahlwerte, garantieren, dass die Schilder auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder Wetterbedingungen effektiv sind.

Die Verkehrskennzeichnung nach StVO umfasst eine Vielzahl von Zeichen, darunter Warnschilder, die vor Gefahren warnen, Verbotsschilder, die bestimmte Handlungen untersagen, und Gebotsschilder, die bestimmte Verhaltensweisen vorschreiben. Zusätzlich gibt es Hinweisschilder, die nützliche Informationen zu Verkehrsführungen oder Einrichtungen bieten.

Die sorgfältige Planung und Umsetzung der Verkehrskennzeichnung ist entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie muss regelmäßig überprüft und an veränderte Verkehrsbedingungen oder -regeln angepasst werden. Nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Standards kann eine effektive und effiziente Verkehrsführung sichergestellt werden, die Unfälle minimiert und zur allgemeinen Verkehrssicherheit beiträgt.

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